Boot am Cospudener See

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Buchungskalender Boot Cospudener See

Hier können unsere Vereinsmitglieder ganz bequem das Boot am Cospudener See reservieren.

Ihr könnt das Boot Tageweise oder Wochenweise nutzen.

Jedoch maximal zwei Wochen am Stück.

 

Wir bitten um eine Vorlaufzeit von einer Woche um die Buchung zu bestätigen.

Ihr erhaltet dann eine eMail mit allen Infos bzgl. des Schlüssels dazu.

 

Wichtig: Sollte einmal etwas dazwischen kommen und ihr zum reservierten Zeitpunkt das Boot nicht nutzt, so gebt uns bitte per eMail Bescheid, damit wir reagieren können und die gebuchten Termine wieder frei geben können.

Dankeschön.

 

 

Achtung! 

Im Moment ist das Boot defekt. Die Reparatur  ist in Arbeit. 

Sobald das Boot wieder ganz ist, wird die Blockierung des Kalenders wieder aufgehoben..

 

Boote am Cospudener See

 

Das Boot liegt im Hafen des Cospudener Sees: Hafenstraße, 04416 Markkleeberg (GoogleMap),
Anfahrt über die Koburger Straße.

Die Nutzung, sowie die Schlüssel und Parkkartenübergabe wird per Buchungskalender geregelt.

 

 

Alle Mitglieder des SFV Leipzig Südwest haben die Möglichkeit die Boote des Vereins am Cospudener See kostenfrei
zu nutzen. Dazu besteht auch die Möglichkeit des Parkens im Hafengelände sowie das Anfahren des Steges. Für Anmeldun-
gen nutzt bitte unseren Buchungskalender.

 

Belehrung

zur Bootsnutzung sowie Begehung und Befahren des Hafengeländes

Verantwortlichkeit und Haftung

  1. Die Boote und das Zubehör sind Eigentum des SFV Leipzig SW,
    dazu gehören auch die Parkkarten und Schlüssel.
  2. Sie sind nur in Anwesenheit eines Mitgliedes zu nutzen,
    kein Verleih der Boote von Einzelpersonen an Dritte.
  3. Die Boote sollen vorrangig der anglerischen Nutzung dienen,
    Nichtangler als Begleitpersonen sind aber gern gesehen.
  4. Sämtliche Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind zu beachten und einzuhalten.
  5. Jeder handelt eigenverantwortlich in eigener Haftung während der Nutzung.
  6. Die Boote sind keine Bade- und Partyinseln.
  7. Entstandene Schäden sind umgehend zu melden, wenn möglich auch zu beseitigen.
    1. Dies gilt auch für Schäden an fremden Booten und Gegenständen.
    2. Die Last der Schadensregulierung obliegt dem Verursacher (Haftung).
  8. Beobachtete Schäden, Gefahren oder Fehlerquellen bei Booten von anderen Sportfreunden bitte auch bekannt geben.
  9. Kontaktperson für operative Angelegenheiten Steg und Boote ist
    Spfrd. Lutz Kaltenborn (AV Mklb.) 0163-1945238.
  10. Das andere Boot unseres Vereines ist einer Sichtkontrolle zu unterziehen,
    Auffälligkeiten und Fehlerquellen zu melden.

Sicherheit

  1. Jeder ist persönlich für seine eigene Sicherheit zuständig.
  2. Der Einsatz von Rettungswesten wird empfohlen,
    vor allen bei Kindern und Nichtschwimmern sowie Kälte und Wind.
  3. Über die Witterungsbedingungen hat sich jeder zu informieren und sein Verhalten anzupassen.
  4. Maximale Bootsbelegung 4 Personen (Erwachsene)
  5. Schifffahrtswege sind zu beachten und nicht zum Ankern und Angeln zu nutzen,
    Fahrtzeiten berücksichtigen.
  6. Bei Nacht/Dunkelheit Positionsleuchten setzen.

Geltungsbereiche

  1. Jeder informiert sich selbständig über die aktuellen Gebote und Verbote, welche das Befahren und das Angeln betreffen.
  2. Beim Befahren anderer Gewässer des Gewässerverbundes sind die dortigen Vorschriften zu beachten.
  3. Eigene Elektromotoren sind nach entsprechender aktueller Vorschrift des jeweiligen Gewässers
    (Gelakku, 10 kmh, 5 PS ) zu nutzen. Der Verein hat und stellt keine Motoren.
  4. Elektromotoren sind nur am Motorbrett anzubringen.

Hafengelände

  1. Die Boote sind an ihren Liegeplätzen festzumachen und zu sichern,
    auch gegen andere Boote.
  2. Zusätzlich zum Vertäuen sind mit einer Kette und Schloss das Boot,
    der Anker und die Ruder anzuschließen.
  3. Die Kette dient nicht zur Befestigung, sondern nur zur Diebstahlsicherung
    und soll deshalb länger sein als die Befestigungsleinen.
  4. Das Regenwasser ist aus dem Boot zu schöpfen,
    Reste von Fischen und Futter sind zu entfernen.
  5. Die Tore zum Hafengelände und zum Steg sind auch während der Ausfahrten stets zu verschließen.
  6. im Hafen und auf dem Steg ist das Baden und Angeln generell untersagt.

Befahren des Geländes

  1. Zufahrt erfolgt mit Parkkarte (Dauerkarte) über das Schrankensystem des Hafengeländes.
  2. Zum Ein- und Ausladen und zur Durchführung von Arbeiten darf der Steg angefahren werden.
  3. Zufahrt erfolgt über den Parkplatz Sauna-Damm.
  4. Bestehende Sicherheitseinrichtungen und Sperren, die geöffnet werden,
    sind sofort nach Durchfahrt wieder herzustellen.
  5. Während der Ausfahrten ist das KFZ auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
  6. Im Hafengelände ist der Aufenthalt auf das Notwendigste zu beschränken
    (kein Picknick, kein Bade- oder Partygelände).